Fördermittel für energieeffizientes Sanieren
Sowohl die KfW-Bank als auch das BAFA bieten für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen diverse Förderungen und Zuschüsse an.
Durch eine energetische Sanierung reduzieren Sie den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß Ihres Gebäudes. Ein solches Engagement unterstützt die KfW-Bank durch verschiedene Förderprogramme. Dazu gehören Investitionszuschüsse oder zinsgünstige Kredite.
Im Bereich "Energieeffizient Sanieren" fördert die KfW dabei zum Beispiel:
- Wärmedämmung von Außenwänden
- Dachdämmung
- Kellerdeckendämmung
- Geschossdeckendämmung
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Förderprogramm-Übersicht:
KfW 430:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Zuschuss: max. 30.000 € je Wohnung
KfW 431:
Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz
Zuschuss: 50 % der Kosten - max. 4.000 € pro Vorhaben
KfW 151 + 152:
Energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde
Maßnahmen:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Kreditbetrag: bis 100.000 € für jede Wohnung bei Sanierung zum KfW-Effizienz-haus oder 50.000 € bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen
ab 0,75 % effektiver Jahreszins (max. 4.000 € Zuschuss)
KfW 153:
Neue Wohneinheiten durch Anbau oder Dachgeschossausbau
Kreditbetrag: max. 100.000 € pro Wohneinheit
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Bei Nachweis des Neubaus zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt.
KfW 167:
Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung)
Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z. B. Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen)
Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger
Kreditbetrag: max. 50.000 € Kredit je Wohnung
0,78 % effektiver Jahreszins
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):
Heizungsoptimierung
Zuschuss: max. 25.000 €
Alle förderfähigen Maßnahmen werden mit 30 % der Nettokosten für Material und Einbau bezuschusst.
BAFA:
Austausch ineffizienter Heizanlage durch Pelletheizung
Zuschuss: 3.000 - 3.500 €
BAFA:
Solarthermie für Warmwasserbereitung oder Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
Zuschuss: 500 - 2.000 €
BAFA:
Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel
(KWK = Kraft-Wärme-Kopplung)
Zuschuss abhängig von der elektrischen Leistung:
von 1 kWel mit 1.900 € bis max. 20 kWel mit 3.500 €
BAFA:
Energieberatung
Zuschuss: 60 % des Beratungshonorars,
max. 800 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
max. 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR
Förderprogramm | Was wird finanziell gefördert? | Max. Förderungssumme |
KfW 430 | Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage | Zuschuss: max. 30.000 € je Wohnung |
KfW 431 | Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz | Zuschuss: 50 % der Kosten - max. 4.000 € pro Vorhaben |
KfW 151 + 152 | Energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde Maßnahmen: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage | Kreditbetrag: bis 100.000 € für jede Wohnung bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 € bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen ab 0,75 % effektiver Jahreszins (max. 4.000 € Zuschuss) |
KfW 153 | Neue Wohneinheiten durch Anbau oder Dachgeschossausbau | Kreditbetrag: max. 100.000 € pro Wohneinheit Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.Bei Nachweis des Neubaus zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. |
KfW 167 | Thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung) Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (z. B. Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen) Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger | Kreditbetrag: max. 50.000 € Kredit je Wohnung 0,78 % effektiver Jahreszins |
BAFA | Heizungsoptimierung | Zuschuss: max. 25.000 € Alle förderfähigen Maßnahmen werden mit 30 % der Nettokosten für Material und Einbau bezuschusst. |
BAFA | Austausch ineffizienter Heizanlage durch Pelletheizung | Zuschuss: 3.000 - 3.500 € |
BAFA | Solarthermie für Warmwasserbereitung oder Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung | Zuschuss: 500 - 2.000 € |
BAFA | Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) | Zuschuss abhängig von der elektrischen Leistung: von 1 kWel mit 1.900 € bis max. 20 kWel mit 3.500 € |
BAFA | Energieberatung | Zuschuss: 60 % des Beratungshonorars, max. 800 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern max. 1.100 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten |
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR